Es klingt erst einmal nach großem Kino für den Artenschutz: Staaten treffen sich auf einer Weltartenschutzkonferenz, stimmen über bedrohte Arten ab, verschieben Haie und Rochen in strengere Schutzkategorien, und am Ende heißt es: historischer Erfolg.
Man sieht förmlich die Pressemitteilungen aus dem Wasser springen.
Mehr Schutz für Haie. Mehr Schutz für Rochen. Mehr Kontrolle im internationalen Handel. Und irgendwo nickt ein Konferenzsaal sehr ernst in Richtung Biodiversität.
Das Problem ist nur: Ein Hai überlebt nicht, weil irgendwo ein Dokument beschlossen wurde. Er überlebt, wenn dieses Dokument an Häfen, Grenzen, Fischereibehörden, Zollstellen und Märkten auch Wirkung entfaltet.
Und genau dort wird es spannend.
Denn CITES ist wichtig. Aber CITES ist kein Zauberstab.
Was ist CITES überhaupt?
CITES steht für „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“. Im Deutschen spricht man vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Die Idee ist einfach: Der internationale Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten soll so reguliert werden, dass Arten nicht durch Handel ausgerottet werden.
CITES verbietet also nicht automatisch jede Nutzung einer Art. Es regelt vor allem den internationalen Handel. Je stärker eine Art bedroht ist, desto strenger sind die Regeln.
Die Arten werden in verschiedene Anhänge eingestuft.
Anhang I betrifft Arten, die besonders stark bedroht sind. Internationaler kommerzieller Handel ist hier in der Regel verboten.
Anhang II betrifft Arten, die noch nicht zwingend unmittelbar vor dem Aussterben stehen, aber durch unkontrollierten Handel gefährdet werden könnten. Handel ist möglich, aber nur mit Genehmigungen und Nachweisen, dass die Entnahme legal und für den Bestand nicht schädlich ist.
Das klingt vernünftig. Und grundsätzlich ist es das auch.
Nur steckt der Teufel, wie so oft, nicht im Beschluss. Sondern in der Umsetzung.
Warum CITES für Haie und Rochen wichtig ist
Haie und Rochen werden weltweit gehandelt. Nicht nur als Flossen für Suppe, sondern auch als Fleisch, Haut, Knorpel, Kiemenplatten, Leberöl oder Squalen für Kosmetik und andere Produkte.
Viele dieser Tiere wachsen langsam, werden spät geschlechtsreif und bekommen vergleichsweise wenige Nachkommen. Das macht sie besonders anfällig für Überfischung.
Wenn eine Population einmal stark eingebrochen ist, erholt sie sich nicht einfach mal eben, nur weil irgendwo jemand „Nachhaltigkeit“ auf eine Konferenzfolie geschrieben hat.
Nach aktuellen Einschätzungen der IUCN ist rund ein Drittel der Haie, Rochen und Chimären weltweit vom Aussterben bedroht. Haupttreiber sind Überfischung und Beifang.
CITES setzt an einer wichtigen Stelle an: beim internationalen Handel.
Wenn Flossen, Fleisch oder andere Produkte über Grenzen gehandelt werden, kann CITES Regeln setzen. Genau dadurch wird es für Staaten schwieriger, bedrohte Arten einfach unbegrenzt in den globalen Markt zu schieben.
Theoretisch jedenfalls.
Die jüngsten CITES-Beschlüsse: CoP19 und CoP20 sauber getrennt
Bei den vergangenen CITES-Konferenzen hat sich beim Schutz von Haien und Rochen tatsächlich einiges bewegt. Wichtig ist aber, die einzelnen Schritte nicht durcheinanderzuwerfen.
Ein großer Meilenstein war bereits CITES CoP19 in Panama im Jahr 2022. Dort wurden zahlreiche Requiemhaie und Hammerhaie in Anhang II aufgenommen. Damit wurde ein erheblicher Teil des internationalen Haiflossenhandels erstmals umfassender reguliert. Anhang II bedeutet: Handel bleibt grundsätzlich möglich, muss aber legal, nachvollziehbar und für den Bestand unschädlich sein.
Bei CITES CoP20 in Samarkand im Jahr 2025 ging es dann noch einen Schritt weiter. Dort erhielten erneut mehr als 70 Hai- und Rochenarten stärkere Schutzmaßnahmen. Besonders bedeutend war die Hochstufung einiger bereits zuvor gelisteter Arten von Anhang II in Anhang I. Dazu zählen der Weißspitzen-Hochseehai, der Walhai sowie Mantas und Teufelsrochen.
Das ist ein entscheidender Unterschied: Diese Arten wurden nicht erst 2025 erstmals bei CITES gelistet. Sie standen bereits vorher in Anhang II. Neu war die strengere Einstufung in Anhang I. Damit ist der internationale kommerzielle Handel mit diesen Arten und ihren Produkten grundsätzlich verboten.
Das klingt nach einem großen Erfolg. Und ja, es ist einer.
Aber auch hier gilt: Ein Anhang-I-Status ist kein magisches Schutzschild. Er wirkt nur, wenn Staaten ihn kontrollieren, illegale Handelswege verfolgen, Produkte identifizieren können und Verstöße tatsächlich sanktionieren. Sonst bleibt selbst der strengste Schutzstatus ein schönes Stück internationales Papier mit eher begrenzter Schwimmfähigkeit.
Ist CITES rechtlich bindend?
Ja, CITES ist ein internationales Abkommen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Regeln umzusetzen. Sie müssen Behörden benennen, Genehmigungssysteme schaffen, Handelsdaten melden und Verstöße gegen CITES-relevante Regeln verfolgen.
Aber CITES hat keine eigene Weltpolizei.
Das ist der Punkt, an dem der schöne Konferenzglanz ein bisschen Seetang ansetzt.
CITES kann Regeln beschließen. CITES kann Handelspflichten definieren. CITES kann Daten sammeln, Staaten ermahnen und im Extremfall Handelssuspendierungen empfehlen.
Aber die eigentliche Kontrolle passiert national.
Also durch Zoll, Fischereibehörden, Umweltministerien, Polizei, Gerichte und Labore. Und genau dort entscheidet sich, ob ein Schutzstatus wirklich schützt oder nur gut klingt.
Wenn ein Land keine ausreichenden Kontrollen hat, keine DNA-Analysen durchführt, keine verlässlichen Fangdaten erhebt oder den Handel politisch nicht wirklich verfolgen will, bleibt selbst ein guter CITES-Beschluss schwach.
Dann ist das Ganze kein Artenschutz, sondern eine international beglaubigte Absichtserklärung mit PowerPoint-Hintergrund.
Der kritische Punkt: Papier schützt keine Haiflosse
Beim Haiflossenhandel zeigt sich dieses Problem besonders deutlich.
Viele geschützte Arten landen weiterhin auf Märkten. Wissenschaftliche Untersuchungen aus dem größten Haiflossenhandelszentrum Hongkong zeigen, dass Flossen von CITES-gelisteten Arten trotz bestehender Handelsregeln weiterhin häufig im Handel auftauchen.
Das ist unangenehm, aber wichtig.
Denn es zeigt: CITES wirkt nicht automatisch.
Wenn Länder kaum legalen Handel melden, geschützte Arten aber trotzdem auf Märkten auftauchen, gibt es eine Lücke. Und diese Lücke heißt nicht „Kommunikationsproblem“. Sie heißt illegaler Handel, fehlende Kontrolle oder schlechte Rückverfolgbarkeit.
Gerade bei Haiflossen ist die Kontrolle schwierig. Eine getrocknete Flosse trägt kein Namensschild. Sie sagt nicht freundlich: „Guten Tag, ich stamme von einem Weißspitzen-Hochseehai, bitte wenden Sie Anhang I an.“
Ohne geschulte Kontrolleure, DNA-Tests und klare Lieferketten bleibt vieles unsichtbar.
Und solange illegale Ware wirtschaftlich attraktiv bleibt, wird es Menschen geben, die genau diese Unsichtbarkeit nutzen.
Ist CITES also zahnlos?
Nein.
Aber CITES hat stumpfe Zähne, wenn niemand zubeißt.
Das Abkommen ist nicht wirkungslos. Im Gegenteil: CITES ist eines der wichtigsten Instrumente, um internationalen Wildtierhandel zu regulieren. Es schafft gemeinsame Regeln, verpflichtet Staaten zu Genehmigungen, erzeugt Handelsdaten und macht Verstöße überhaupt erst sichtbar.
Ohne CITES wäre der internationale Handel mit vielen bedrohten Arten noch schwerer zu kontrollieren.
Aber CITES ist nur so stark wie seine Umsetzung.
Ein Schutzstatus kann den Druck auf eine Art senken. Er kann Handelswege erschweren. Er kann Behörden alarmieren. Er kann NGOs und Wissenschaftlerinnen wichtige Daten liefern. Er kann politischen Druck erzeugen.
Aber er ersetzt keine Fischereikontrollen. Er ersetzt keine Schutzgebiete. Er ersetzt keine Fangquoten. Er ersetzt keine Durchsetzung auf See. Und er ersetzt auch nicht den politischen Willen, sich mit mächtigen Handelsinteressen anzulegen.
CITES ist also kein zahnloser Tigerhai.
Eher ein brauchbares Werkzeug, das erstaunlich oft im Werkzeugkasten liegen bleibt, während draußen weiter gesägt wird.
Goodwill oder echte Wirkung?
Die faire Antwort lautet: beides.
CITES kann von Staaten als Aushängeschild genutzt werden. Natürlich. Es ist angenehm, auf internationaler Bühne für Artenschutz zu stimmen und danach zu Hause so weiterzumachen wie bisher.
Ein Land kann Delegierte entsenden, Schutzbeschlüsse unterstützen und trotzdem zu wenig in Zollkontrollen, Labore, Behörden oder Fischereimanagement investieren.
Dann hat man formal Haltung gezeigt, aber praktisch wenig verändert.
Das ist die Goodwill-Falle.
Gleichzeitig wäre es falsch, CITES als bloßes Theater abzutun. Denn die Beschlüsse schaffen rechtliche Grundlagen. Sie machen Handel kontrollpflichtig. Sie ermöglichen Beschlagnahmungen. Sie geben Behörden Werkzeuge in die Hand. Und sie machen es NGOs, Forschern und Medien leichter, Staaten an ihren eigenen Zusagen zu messen.
Ohne CITES wäre vieles nicht einmal illegal.
Mit CITES ist es zumindest angreifbar.
Das ist nicht perfekt. Aber im Artenschutz ist „nicht perfekt“ manchmal immer noch deutlich besser als „gar nichts“.
Warum Anhang II oft nicht reicht
Viele Haiarten wurden zunächst in CITES-Anhang II aufgenommen. Das bedeutet: Handel bleibt möglich, solange er legal und nachhaltig ist.
Das klingt nach einer vernünftigen Mitte.
Leider ist diese Mitte in der Praxis oft ziemlich rutschig.
Denn die zentrale Frage lautet: Wer beweist eigentlich, dass der Handel nachhaltig ist?
Dafür brauchen Staaten sogenannte Unbedenklichkeitsprüfungen. Sie müssen einschätzen, ob eine Entnahme den Bestand nicht gefährdet. Bei Arten mit guten Daten kann das funktionieren.
Bei vielen Haien und Rochen ist die Datenlage aber schwach. Bestände sind schlecht erfasst, Fänge werden ungenau gemeldet, Beifang verschwindet in Sammelkategorien, und Produkte werden später unter allgemeinen Handelscodes exportiert.
Wenn niemand genau weiß, wie viele Tiere gefangen und gehandelt werden und wie stabil der Bestand ist, wird „nachhaltiger Handel“ schnell zur sehr optimistischen Behauptung.
Oder anders gesagt: Man kann keine seriöse Rechnung aufstellen, wenn die wichtigsten Zahlen fehlen.
Warum Anhang I für einige Arten so wichtig ist
Die Hochstufung besonders bedrohter Arten in Anhang I ist deshalb ein starkes Signal.
Beim Weißspitzen-Hochseehai etwa ist die Lage dramatisch. Die Art wurde jahrzehntelang durch Hochseefischerei, Beifang und Handel mit Flossen unter Druck gesetzt. Wenn eine solche Art nicht mehr kommerziell international gehandelt werden darf, schließt das zumindest eine wichtige wirtschaftliche Tür.
Auch bei Walhaien, Mantas und Teufelsrochen spielt der Handel mit Körperteilen eine Rolle. Gleichzeitig sind lebende Tiere für viele Regionen touristisch deutlich wertvoller als tote.
Ein lebender Walhai kann über Jahre Taucher und Schnorchler anziehen. Ein toter Walhai bringt einmal Geld.
Manchmal ist Artenschutz also nicht nur moralisch richtig, sondern auch wirtschaftlich deutlich weniger bescheuert.
Was müsste passieren, damit CITES besser wirkt?
Erstens: bessere Kontrollen.
Dazu gehören geschulte Zollbehörden, DNA-Tests, Produktidentifikation und klare Meldewege. Gerade bei Flossen, Fleisch und Ölen reicht ein kurzer Blick oft nicht aus.
Zweitens: bessere Daten.
Fangmengen, Beifang, Handelsströme und Herkunft müssen genauer erfasst werden. Wer nicht weiß, was gefangen und gehandelt wird, kann auch nicht behaupten, es sei nachhaltig.
Drittens: mehr Konsequenz.
Wenn Länder Schutzregeln ignorieren, müssen Verstöße Folgen haben. Sonst lernen alle Beteiligten nur: Beschlüsse klingen gut, aber weh tun sie nicht.
Viertens: Verbindung mit Fischereipolitik.
CITES reguliert internationalen Handel, aber viele Probleme entstehen schon vorher: auf See, in Fangquoten, in Beifangregeln, in schlecht kontrollierten Fischereien. Haischutz braucht deshalb nicht nur Handelsrecht, sondern echtes Fischereimanagement.
Fünftens: weniger Schlupflöcher.
Wenn Produkte nicht sauber deklariert werden, Arten schwer zu identifizieren sind und Handelswege undurchsichtig bleiben, kann illegaler Handel durch legale Strukturen rutschen. Rückverfolgbarkeit ist deshalb kein Bürokratie-Luxus, sondern Artenschutz mit Barcode.
Was bedeutet das für Taucher?
Für Taucherinnen und Taucher ist CITES nicht irgendein abstraktes Konferenzding.
Es geht um Tiere, denen wir unter Wasser begegnen wollen. Um Riffe, Hochseeökosysteme und das Bild, das wir von Haien haben.
Wer taucht, weiß: Ein Hai ist kein Monster. Ein Hai ist ein Tier, das in seinem Lebensraum eine Rolle erfüllt. Oft ruhig, präzise, vorsichtig. Und meistens deutlich weniger interessiert an uns, als unser Ego gehofft hatte.
Taucher können deshalb helfen, das Thema sichtbar zu machen.
Nicht, indem sie jede CITES-Resolution auswendig lernen. Keine Sorge, dafür gibt es wahrscheinlich nicht einmal unter Juristen genug Freiwillige.
Aber indem sie verstehen, worum es geht: Internationale Schutzbeschlüsse sind wichtig, aber sie müssen kontrolliert werden. Hai-Tourismus kann Schutz unterstützen, wenn er verantwortungsvoll läuft. Konsum entscheidet mit, wenn Produkte aus Hai oder Rochen gekauft oder gemieden werden. Und gute Berichte können das alte Angstbild von Haien korrigieren.
Haischutz beginnt nicht erst im Konferenzsaal.
Er beginnt auch dort, wo jemand nachfragt: Was esse ich? Welche Produkte kaufe ich? Welche Tauchbasis unterstütze ich? Welche Bilder und Geschichten erzähle ich weiter?
Fazit: CITES ist wichtig – aber kein Freifahrtschein für gutes Gewissen
CITES ist kein Placebo. Aber CITES ist auch keine Rettungsmaschine, die nach einem Beschluss automatisch Haie schützt.
Die Wahrheit liegt, wie so oft, etwas unbequemer dazwischen.
Die neuen Schutzmaßnahmen für Haie und Rochen sind wichtig. Sie schaffen rechtliche Grundlagen, erschweren internationalen Handel, erhöhen den Druck auf Behörden und geben bedrohten Arten eine bessere Chance.
Aber solange illegale Flossen weiterhin auf Märkten auftauchen, Handelsdaten lückenhaft bleiben und Staaten zu wenig kontrollieren, bleibt der Erfolg begrenzt.
CITES kann Türen schließen.
Aber jemand muss prüfen, ob nicht hinten gerade das Fenster offensteht.
Vielleicht ist genau das die ehrlichste Bewertung: CITES ist ein starkes Werkzeug in einem schwachen System. Es kann wirken, wenn Länder es ernst nehmen. Es kann scheitern, wenn sie es nur als Artenschutz-Dekoration benutzen.
Für Haie und Rochen zählt am Ende nicht, was im Konferenzsaal beschlossen wurde.
Sie zählen, ob draußen im Hafen jemand hinschaut.
Quellen und weiterführende Informationen
CITES ist das internationale Washingtoner Artenschutzübereinkommen und regelt den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Arten in Anhang I unterliegen in der Regel einem Verbot des internationalen kommerziellen Handels; Arten in Anhang II dürfen nur mit Genehmigungen und Nachhaltigkeitsnachweisen gehandelt werden.
Bei CITES CoP19 in Panama 2022 wurden zahlreiche Requiemhaie und Hammerhaie in Anhang II aufgenommen. Dadurch wurde ein großer Teil des internationalen Haiflossenhandels erstmals umfassender kontrollpflichtig.
Bei CITES CoP20 in Samarkand 2025 wurden für mehr als 70 Hai- und Rochenarten stärkere Schutzmaßnahmen beschlossen. Besonders wichtig war die Hochstufung bereits zuvor gelisteter Arten wie Walhai, Weißspitzen-Hochseehai sowie Mantas und Teufelsrochen von Anhang II in Anhang I.
Die IUCN berichtet, dass rund ein Drittel der Haie, Rochen und Chimären weltweit vom Aussterben bedroht ist. Haupttreiber sind Überfischung und Beifang.
Aktuelle Studien zum Haiflossenhandel zeigen, dass Flossen CITES-gelisteter Arten trotz bestehender Schutzregeln weiterhin auf Märkten auftauchen. Das unterstreicht, dass CITES-Beschlüsse nur dann wirken, wenn sie durch Kontrollen, DNA-Analysen, Rückverfolgbarkeit und Sanktionen praktisch umgesetzt werden.


